Umwelt- und Raumplanungspolitik
Das Wallis weist ausserordentlich hohe landschaftliche und natürliche Schätze auf. Diese tragen zur Lebensqualität für uns und unsere Gäste massgeblich bei. Es gilt deshalb, diese Schätze zu schützen und in Wert zu setzen. Der Schutz der Umwelt ist wichtig zum Erhalt der Lebensqualität und der Biodiversität. Die Schweiz hat in dieser Hinsicht dank den Anstrengungen der vergangenen Jahrzehnte einen hohen Standard erreicht. Das Verursacherprinzip muss konsequent weiter geführt werden, auch wenn es darum geht, Schäden der Vergangenheit zu korrigieren (z.B. Quecksilber). Angesichts des erreichten hohen Standards lehnt die CSPO jedoch auf der anderen Seite neue, überbordende Auflagen ab. Dazu gehört beispielsweise die unsägliche Geschichte um die Grossraubtiere. Es darf nicht sein, dass ein schadenstiftendes Raubtier einen höheren Schutz aufweist als für die Landwirtschaft und Landschaftspflege wichtige Nutztiere.
Die CSPO lehnt ebenfalls die Ausscheidung neuer Schutzgebiete und die Verschärfung von Schutzbestimmungen in bestehenden Schutzgebieten (bspw. BLN) ab. Bei der Ausscheidung des Gewässerraums müssen die spezifischen topographischen Verhältnisse des Wallis berücksichtigt werden. Neue Ansätze braucht es in der Materialbewirtschaftung: es darf nicht sein, dass das Wallis die Steine für die Rhonekorrektion aus Italien importieren muss. Das ist eine ökologische wie wirtschaftliche Fehlentwicklung. Bei Nutzungskonflikten müssen die wirtschaftlichen Anliegen wie z.B. die Energieversorgung mindestens ebenso hoch gewichtet werden wie die Umweltanliegen.
Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative und des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes stellen gerade das Wallis vor gewaltige Herausforderungen. Die CSPO fordert von Bund und Kanton eine berggebietsverträgliche Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben. Bei der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes sollen Rückzonungen nur dort vorgenommen werden, wo sie unumgänglich sind und müssen vollumfänglich entschädigt werden. Die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative müssen laufend beobachtet werden. Dort, wo wirtschaftliche Schäden ersichtlich sind, ist der Bund gefordert, flankierende Massnahmen zu ergreifen. Die zunehmende Konzentration der Bevölkerung in den grossen Gemeinden im Talgrund stellt ebenfalls eine raumplanerische Herausforderung dar.
Die Berggemeinden müssen bestrebt sein, ihre Standortattraktivität zu erhalten oder sogar noch zu steigern. Dazu gehören harte Faktoren wie die Steuersätze ebenso wie weiche Faktoren wie Kinderkrippen. Um für Jugendliche attraktiv zu sein, müssen gerade auch in den Berggemeinden vermehrt Mietwohnungen bereitgestellt werden. Auch für ältere, pflegebedürftige Personen müssen angepasste Wohnformen ermöglicht und eine medizinische Betreuung gewährleistet werden.